Neu
Dokument-ID: 1113907
3.3.6 Auszug und Nutzung der Partnerschaftswohnung
Jener eingetragene Partner, der aus der Partnerschaftswohnung ausgezogen ist, hat keinen klagsweisen durchsetzbaren Rechtsanspruch, diese – vormalige – partnerschaftliche Wohnung nach Belieben als Absteigquartier oder sonstige Ausweiche zu benützen (EFSlg 70.568).