Neu
Dokument-ID: 1251296
2.11.1 Einkommen unselbstständig Erwerbstätiger
Beobachtungszeitraum
Bei schwankendem Einkommen ist ein Durchschnittseinkommen aufgrund eines unmittelbar vor der Unterhaltsfestsetzung liegenden, ausreichenden Beobachtungszeitraumes zu bilden; dies sind in der Regel 12 Monate (EFSlg 113.131).