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Dokument-ID: 895665
6.6.1 Einkommen unselbständig Erwerbstätiger
Zum Einkommen unselbstständig Erwerbstätiger zählen das Arbeitsentgelt sowie allfällige öffentlich-rechtliche Zusatzleistungen. Unter Arbeitsentgelt wiederum sind alle Zuwendungen des Arbeitgebers für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Unterhaltspflichtigen zu verstehen, soweit sie nicht gänzlich dem tatsächlichen Aufwandersatz dienen.