Neu
Dokument-ID: 1198064
3.2 Anzuwendende Institute zur Vermögensentflechtung
- Vertragsrecht:
- Bei Leistungen aufgrund eines Vertragsverhältnisses (zB Darlehensvertrag) gelten die vereinbarten Bedingungen
- Ausdrückliche oder schlüssige Entgeltvereinbarungen
- Schuldrechtliche Ansprüche:
- Ohne ausdrücklichen Rechtsgrund erbrachte Leistungen werden nach § 1435 ABGB (Bereicherungsrecht) beurteilt
- Schenkungswiderruf
- Gesellschaftsvertragliche Regelungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Wegfall der Geschäftsgrundlage