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Dokument-ID: 1198059
1.2 Wesentliche Merkmale
Für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft sind grundsätzlich drei Hauptelemente maßgeblich:
- Wohngemeinschaft (gemeinsames Wohnen der Partner)
- Wirtschaftsgemeinschaft (wirtschaftliche Verflechtung der Lebensbereiche) und
- Geschlechtsgemeinschaft (intime Beziehung zwischen den Partnern)