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Dokument-ID: 871132
7.3 Unterhaltsanspruch gegen mehrere Unterhaltsschuldner
Einem Kind, das Unterhaltsansprüche gegen mehrere Unterhaltsschuldner hat, gebühren auf jeden einzelnen Unterhaltsanspruch Vorschüsse in voller Höhe der in § 6 UVG genannten Beträge (5 Ob 556/90 – ÖA 1991, 81; 5 Ob 508/92).