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Dokument-ID: 757780
6.5 Höhe des Unterhaltes
Allgemeines zur Höhe des Ehegattenunterhalts
Grundsätzlich richtet sich die Unterhaltshöhe nach der Leistungsfähigkeit und den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Bedürfnissen. Welche Parameter im Rahmen bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen sind, wird im Gesetz nur vage ausgedrückt.