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Dokument-ID: 816202
8.5 Scheidungsvergleich
Keine Veräußerung bzw Anschaffung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Bei der Eigentumsübertragung von Grundstücken oder Grundstücksteilen im Rahmen der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den Kriterien des § 83 EheG