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Dokument-ID: 1097715
5.2 Ansteckende Krankheit
Bei einer ansteckenden Krankheit muss es sich um eine schwere sowie dauerhafte Erkrankung handeln. Diese muss zu einer schweren Dauergefahr für die Gesundheit des gesunden Ehegatten führen. Als derartige Krankheiten kommen bspw in Betracht: