5.22 Nestmodell
Allgemeines
Beim Nestmodell betreuen Vater und Mutter abwechselnd gleichteilig das Kind. Im Unterschied zur Doppelresidenz bleibt der Wohnort des Kindes aber konstant. An diesem wechseln sich die Eltern bei der Betreuung ab, indem einmal der Vater und das andere Mal die Mutter bei dem Kind wohnt. Als Beispiel für ein Nestmodell kann der Sachverhalt der E 3 Ob 86/17v dienen: Die mj Kinder lebten nach der Scheidung ihrer Eltern weiterhin in der bisherigen Ehewohnung, einem Einfamilienhaus, in dem die Eltern nach der Scheidung die Kinder abwechselnd (zu gleichen Teilen) betreuten; während der Betreuung durch den einen Elternteil war der andere nicht anwesend. IdR wird es sich beim Nestmodell – wie auch im vorliegenden Fall – um eine vorübergehende Lösung handeln, weil es drei Haushalte voraussetzt: Das „Nest“, in dem sich das Kind befindet und in dem es abwechselnd von Vater und Mutter betreut wird, und zusätzlich für jeden Elternteil einen Haushalt, in den er während der Betreuung durch den anderen ausweichen kann und der wohl nicht für beide derselbe sein wird (Constanze Fischer-Czermak, Doppelresidenz aus obsorge- und kontaktrechtlicher Sicht, EF-Z 2019/138).