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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.3 Zulässige Methoden medizinisch unterstützter Fortpflanzung

Das FMedG erklärt folgende Methoden für zulässig:

  • Einbringen von Samen in die Geschlechtsorgane einer Frau („Insemination“)
  • Vereinigung von Eizellen mit Samenzellen außerhalb des Körpers einer Frau („In-vitro-Fertilisation“)
  • Einbringen von entwicklungsfähigen Zellen in die Gebärmutter oder den Eileiter einer Frau („Embryotransfer“)
  • Einbringen von Eizellen oder von Eizellen mit Samen in die Gebärmutter oder den Eileiter einer Frau („intratubarer Gametentransfer“) (Ferrari/Köllich, Fortpflanzungsmedizin [Stand 07.03.2022, Lexis Briefings in lexis360.at])

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