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Dokument-ID: 1071409
2 Sicherheitspolizeiliche Maßnahmen (Novelle 2019)
Die zentrale Rechtsgrundlage für sicherheitspolizeiliche Gewaltschutzmaßnahmen findet sich in § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG), der in der seit 01.01.2020 geltenden Fassung das Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt regelt.