© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 871144

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.9 Beschluss über die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss

In dem Beschluss, mit dem Unterhaltsvorschüsse bewilligt werden, ist

  • die Höhe des monatlichen Vorschusses und der Zeitraum zu bestimmen, für den die Vorschüsse gewährt werden,
  • der Zahlungsempfänger und gegebenenfalls diejenige Person, in deren Pflege und Erziehung sich das Kind befindet, zu bezeichnen,
  • die Auszahlung der Vorschüsse durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu verfügen,
  • dem Unterhaltsschuldner aufzutragen, die der gesetzlichen Regelung der Rückzahlung der Vorschüsse entsprechenden Zahlungen zu leisten,
  • dem Kinder- und Jugendhilfeträger als gesetzlichem Vertreter des Kindes, ausgenommen in den Fällen der Vorschussgewährung nach § 4 Z 2, 3 oder 4 UVG, aufzutragen, die bevorschussten Unterhaltsbeiträge einzutreiben und, soweit eingebracht, monatlich dem Präsidenten des Oberlandesgerichts zu überweisen,
  • dem Unterhaltsschuldner die Zahlung der Pauschalgebühr nach § 24 UVG binnen 14 Tagen aufzutragen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehe- und Familienrecht in unserem Shop! Zum Shop