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Dokument-ID: 895791
12.3 Sachleistungsanspruch bei Zahnbehandlung
Einleitung
Seit 1. Juli 2015 werden die Kosten für Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei Vorliegen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere bei erheblicher Zahn- oder Kieferfehlstellung) vom Krankenversicherungsträger übernommen.