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Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Erbrecht und Namensrecht

Erbrecht

Ist die Ehe im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits rechtskräftig geschieden, so hat der frühere Ehegatte kein Erbrecht. Stirbt der Erblasser während eines gerichtsanhängigen Scheidungsverfahrens, somit auch während eines Verfahrens wegen einvernehmlicher Ehescheidung, behält der schuldlose Ehegatte hingegen sein Erbrecht.

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