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Dokument-ID: 1161999
5.8 Kosten der Kontaktausübung
Aufwendungen im Rahmen des üblichen Kontaktrechts haben keine Auswirkung auf den Kindesunterhalt und schmälern die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht. Zu solchen Aufwendungen gehören nicht nur übliche Fahrtkosten, sondern etwa auch Ausgaben für Zweit- und Ersatzkleidung, zusätzliche Spielsachen oder Freizeitunternehmungen (8 Ob 124/15s).