8.4 Datenherausgabe nach E-Commerce-Gesetz
§ 18 Abs 4 ECG ermöglichte schon bisher Auskunftsansprüche Dritter. Dem Ziel einer raschen und kostengünstigen Rechtsdurchsetzung von derartigen Auskunftsansprüchen nach § 18 Abs 4 ECG hat das HiNBG durch die Verlagerung des Auskunftsverfahrens vom streitigen in den außerstreitigen Rechtsweg Rechnung getragen. Damit ist die Antragseinbringung in Hinkunft unabhängig vom Streitwert an keine Vertretungspflicht gebunden. Für die Einbringung eines Auskunftsanspruchs im außerstreitigen Rechtsweg fällt durch die systematisch passende Eingliederung in TP 12 lit c Z 1 GGG statt einer streitwertabhängigen Gerichtsgebühr eine fixe Pauschalgebühr von EUR 82,– an.