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Dokument-ID: 1267533
6.2.13 Wirkungen, Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit eines Auflösungsvergleiches
Doppelfunktion des Auflösungsvergleichs
Der Auflösungsvergleich nach § 55a Abs 2 EheG weist eine doppelte Rechtsnatur auf. Einerseits bildet er eine Voraussetzung für die einvernehmliche Auflösung und kann zugleich als Exekutionstitel dienen. Andererseits handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der die eingetragenen Partner auch dann bindet, wenn die im Gesetz vorgesehene Form nicht eingehalten wurde.