1.1 Vorbemerkung/Statistik
Gewalt als gesellschaftliche Realität
Die Anwendung physischer und psychischer Gewalt in Familien ist nicht nur Teil extremer Lebenssituationen, sondern gesellschaftliche Realität in der „heilen Welt“ von Familien. Sie richtet sich zum überwiegenden Teil gegen Frauen und/oder Kinder und kommt in allen gesellschaftlichen Schichten mit unterschiedlicher individueller Ausprägung vor. Neben physischer Gewalt ist auch jede Beeinträchtigung der Würde einer Person als verletzende psychische Gewaltanwendung zu werten. Im Bereich der Kindererziehung galt lange Zeit für Eltern bzw Obsorgeberechtigte die körperliche Züchtigung als zulässiges Erziehungsmittel, solange die Grenzen zur Körperverletzung nicht überschritten wurden (Univ.-Ass. Dr. Ingeborg Mottl, Salzburg, Alte und neue rechtliche Instrumente gegen Gewalt in der Familie, ÖJZ 1997, 542).