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Dokument-ID: 1102383
10.1 Ende der Mitversicherung
Grundsätzlich hat die Ehescheidung keine Auswirkungen auf den bestehenden eigenen Sozialversicherungsschutz der Ehepartner. Der erwerbstätige Ehepartner hat weiterhin gegenüber seinem bisherigen Sozialversicherungsträger Anspruch auf Leistungen im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.