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Dokument-ID: 1071421
2.9 Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz
Das Gewaltschutzgesetz 2019 schafft eine Rechtsgrundlage für die Einberufung von so genannten „sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen“.
Aufgabe der Sicherheitsbehörden ist es, gefährlichen Angriffen auf Leben, Gesundheit, Freiheit, Sittlichkeit, Vermögen oder Umwelt vorzubeugen, sofern solche Angriffe wahrscheinlich sind.