13.6 Schülerfreifahrt
Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen Schule bzw Schule mit Öffentlichkeitsrecht oder einer Berufsschule, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Familienbeihilfe beziehen, haben die Möglichkeit eine Schülerfreifahrt für die Strecke zwischen der Wohnung und der Schule zu beantragen. Die ausgefüllten und von der Schule bestätigten Formulare sind beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen. Als Eigenanteil ist ein Pauschalbetrag von EUR 19,60 pro Schuljahr zu leisten.