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Dokument-ID: 735740
9 Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft
Definition klassische Lebensgemeinschaft
Die „klassische“ Lebensgemeinschaft ist definiert als länger andauernde Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft von Mann und Frau, die nicht die Voraussetzungen einer anerkannten Ehe erfüllen. Nach SZ 64/119 liegt bei gleichgeschlechtlichen Paaren keine Lebensgemeinschaft vor. In der Praxis sind aber in den letzten Jahren bereits Gleichstellungen der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der klassischen Lebensgemeinschaft erfolgt.