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Neu Dokument-ID: 830986

Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.12 Witwenpension

Allgemein

Die Witwenpension oder Witwerpension ist eine Leistung, die der hinterbliebenen Ehefrau bzw dem hinterbliebenen Ehemann eine soziale Absicherung garantieren soll. Das bedeutet, dass zum Ableben der Partnerin bzw des Partners eine aufrechte Ehe bestanden haben muss. Bei Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen ist allerdings auch die geschiedene Ehefrau bzw der geschiedene Ehemann anspruchsberechtigt.

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