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Dokument-ID: 1113774
2.1.1 Inhalt von Partnerschaftspakten
Partnerschaftspakte sind analog zu den Ehepakten Verträge zur Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen eingetragenen Partnern. § 1217 ABGB definiert sie als Verträge, welche in Absicht auf die partnerschaftliche Verbindung über das Vermögen geschlossen werden. Allerdings ist – ungeachtet dieser Legaldefinition – nicht jedes Geschäft, das im Zusammenhang mit einer Ehe steht, unbedingt ein Partnerschaftspakt.