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Dokument-ID: 1113765
1 Eingetragene Partnerschaft – Vorbemerkung
Begriff
Unter eingetragener Partnerschaft (in weiterer Folge „EP“) versteht man die Verbindung zweier sowohl gleich- als auch verschiedengeschlechtlicher Personen mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, die auf Dauer angelegt ist. Die Begründung, Wirkungen und Auflösung einer EP sind im Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (kurz: EPG) geregelt.