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Dokument-ID: 1102389
10.7 Antrag "neuer Selbständiger" auf Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach § 3 Abs 1 Z 2 GSVG
Antragsberechtigt sind „neue Selbständige“ (§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG), deren Einkünfte die für sie maßgebliche Versicherungsgrenze (voraussichtlich) nicht überschreiten.