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Dokument-ID: 870909
4.7 Vermögensverwaltung
Allgemeines
§§ 164 bis 166 ABGB regeln Pflichten der Eltern, die mit der gesetzlichen Vertretung eines Kindes im Bereich der Vermögensverwaltung betraut sind. Die Vermögensverwaltung an sich ist nicht verzichtbar, weil es sich um einen Teil der Elternpflicht handelt.