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Dokument-ID: 757764
6.2.2 Vorrang einvernehmlicher Gestaltung des Ehegattenunterhalts
Abschluss/Form von Ehegattenunterhaltsvereinbarungen
Wie überhaupt bei der Gestaltung der gesamten ehelichen Lebensgemeinschaft sollten die Ehegatten auch hinsichtlich ihrer Unterhaltsbeziehungen einvernehmlich vorgehen (§ 91 ABGB).