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Dokument-ID: 1267528
6.2.8 Obsorge und Aufenthaltsort der Kinder
Vorbemerkung
§ 15 Abs 5 EPG fordert für eine einvernehmliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft zwar nur Regelungen betreffend den Unterhalt und die vermögensrechtlichen Ansprüche; § 43 Abs 1 Z 27 EPG ordnet allerdings die sinngemäße Anwendbarkeit der ehe- und kindschaftsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Voraussetzungen und Folgen der Partnerschaftsauflösung an.