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Dokument-ID: 1267488
6.2.4 Höchstpersönliche Erklärung
Die Zustimmung zur einvernehmlichen Auflösung (Höchstpersönlichkeit) ist – wie bei der einvernehmlichen Auflösung der eingetragenen Partnerschaft – eine höchstpersönliche Erklärung: