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Dokument-ID: 1203047
4.12 Kinderbeistand
Der Kinderbeistand ist ein Rechtsinstitut sui generis, das durch das Kinderbeistand-Gesetz geschaffen wurde; geregelt ist er in § 104a AußStrG. Er fungiert im gerichtlichen Verfahren als Ansprechpartner und Vertrauter des Kindes.