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Dokument-ID: 1071442
5.5 Rechtsmittel (gegen EV)
Während die gefährdete Partei Beschlüsse im Verfahren über gerichtliche Gewaltschutzmaßnahmen nur mit Rekurs bekämpfen kann, stehen dem Gegner der gefährdeten Partei grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen, eine bewilligte einstweilige Verfügung zu bekämpfen, und zwar durch