Neu
Dokument-ID: 1113770
1.2.2 Ermittlungsverfahren
Die Gemeinde ermittelt vor Begründung einer eingetragenen Partnerschaft in einer mündlichen Verhandlung die Fähigkeit der Partnerschaftswerber, die eingetragene Partnerschaft zu begründen. Über diese Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen.