Neu
Dokument-ID: 1109682
1.2 Vorsorgevollmacht (umfassend)
Bevollmächtigungsvertrag
Erstens: Umfang der Vollmacht
Der Vollmachtgeber erteilt insbesondere für den Fall, dass er die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert (siehe Punkt Drittens, Vorsorgefall), dem Bevollmächtigten die nachstehende (Vorsorge)Vollmacht.