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Dokument-ID: 830881
1.5 Rechtsanwaltshonorar mit Gestaltungsmöglichkeiten
Allgemeines
Entgegen der in der Bevölkerung mitunter vorherrschenden Meinung ist das erste Gespräch beim Rechtsanwalt nur dann kostenlos, wenn dies entweder ausdrücklich vereinbart wurde oder der Rechtsanwalt eine solche kostenlose Erstberatung angeboten hat.