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Dokument-ID: 1120209
15.5 Durchführung
Zur Durchführung einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung ist nur ein Facharzt/eine Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe befugt. Grundsätzlich hat diese in einer hierfür zugelassenen Krankenanstalt zu erfolgen. Wird der Samen des Ehegatten bzw Lebensgefährten (homologe Insemination) verwendet, so darf die Insemination auch in der Ordination des Gynäkologen durchgeführt werden.