17.1.2 Entscheidung 3 Ob 9/23d (verstärkter Senat des OGH)
In 3 Ob 9/23d ging der OGH in einem verstärkten Senat von der bisherigen Judikatur ab, wonach es sich bei „wrongful birth“ und „wrongful conception“ um zwei nicht vergleichbare Fallgruppen handle, und legte dar, dass aus schadenersatzrechtlicher Sicht beide Sachverhalte im Ansatz notwendigerweise gleich zu beurteilen sind, weil bei fehlerfreiem Vorgehen des Arztes (und zusätzlich im Fall von „wrongful birth“ einem von der Mutter bzw den Eltern gewünschten Schwangerschaftsabbruch) jeweils die Geburt des Kindes unterblieben wäre.