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Neu Dokument-ID: 259799

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Verlöbnis – Auflösung des Verlöbnisses

Das Verlöbnis wird entweder beendet durch

  • die Eingehung einer Ehe durch die Verlobten
  • einvernehmliche Auflösung oder
  • einseitige Willenserklärung eines Verlobten (Rücktritt).

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