9.3 Unterhaltsabsetzbetrag
Anspruch
Der Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag steht Unterhaltsverpflichteten zu. Unterhaltsverpflichtete bzw Unterhaltsverpflichteter ist, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind – für das weder der bzw dem Unterhaltsverpflichteten noch ihrem:seinem mit ihr:ihm im selben Haushalt lebende:n (Ehe)Partnerin oder (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird – nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet. Im Unterschied zum Kinderabsetzbetrag wirkt sich der Unterhaltsabsetzbetrag erst im Nachhinein bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung aus.