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Dokument-ID: 871123
7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Das UVG regelt die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen an minderjährige Kinder durch den Bund. Minderjährige Kinder sind Personen, die das 14. Lebensjahr, nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben.