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Dokument-ID: 735725
6 Strafrecht und Lebensgemeinschaft
Allgemeines
Der Umstand, dass der durch die Tat Verletzte oder Begünstigte ein Angehöriger ist, wirkt sich im Strafrecht mitunter privilegierend aus. Ein Angehörigenverhältnis zwischen Täter und Opfer kann die Tat zu einem Privatanklage- oder Ermächtigungsdelikt machen, es kann auch einen Strafausschließungsgrund rechtfertigen.