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Dokument-ID: 1126330
6.3 Bescheinigung der Eintragungsvoraussetzungen
Anlässlich der Eintragung ist das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen (so etwa, dass die Höchstzahl der Vertretungsverhältnisse nicht überschritten wird oder dass die zu vertretende Person noch in der Lage ist, eine Vereinbarung über eine gewählte Erwachsenenvertretung abzuschließen). Die eintragende Stelle bzw Person treffen keine eigenen Nachforschungspflichten.