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Dokument-ID: 757774
6.3.2 Geldunterhalt
„Verlangen“
Nach § 94 Abs 3 ABGB kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft (unabhängig davon, ob der Naturalunterhalt gehörig geleistet wurde oder nicht) das Verlangen stellen, dass der Unterhalt ganz oder teilweise in Geld geleistet wird.