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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.12 Stufenklage bei unbekannter Unterhaltsbemessungsgrundlage

Zulässigkeit auch bei nachehelichem Unterhalt

Die Stufenklage nach Art XLII EGZPO ist auch bei gesetzlichen Unterhaltsansprüchen zwischen (geschiedenen) Ehegatten grundsätzlich zulässig (EFSlg 179.630: OGH 8.10.2024, 5 Ob 104/24s; LGZ Wien 23.2.2024, 43 R 482/23k). Die wechselseitigen diesbezüglichen Informationspflichten bestehen auch nach Trennung oder Scheidung fort. Dem Unterhaltsberechtigten kann nicht zugemutet werden, „ins Blaue zu klagen“, also irgendeine Einkommenshöhe zu behaupten und dem Unterhaltsbegehren zugrunde zu legen (OGH 1 Ob 77/25t).

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