2.12 Stufenklage bei unbekannter Unterhaltsbemessungsgrundlage
Zulässigkeit auch bei nachehelichem Unterhalt
Die Stufenklage nach Art XLII EGZPO ist auch bei gesetzlichen Unterhaltsansprüchen zwischen (geschiedenen) Ehegatten grundsätzlich zulässig (EFSlg 179.630: OGH 8.10.2024, 5 Ob 104/24s; LGZ Wien 23.2.2024, 43 R 482/23k). Die wechselseitigen diesbezüglichen Informationspflichten bestehen auch nach Trennung oder Scheidung fort. Dem Unterhaltsberechtigten kann nicht zugemutet werden, „ins Blaue zu klagen“, also irgendeine Einkommenshöhe zu behaupten und dem Unterhaltsbegehren zugrunde zu legen (OGH 1 Ob 77/25t).