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Dokument-ID: 871161
8 Ausstattung
Allgemeines zum Anspruch
Gesetzliche Regelungen über die Ausstattung finden sich in den §§ 1220 bis 1223 ABGB und 1486 Z 7 ABGB.
Durch das FamRÄG 2009, BGBl I 2009/75, wurde mit Inkrafttreten am 01.01.2010 (Art 18 § 2 leg cit) der Ausstattungsanspruch der Kinder (unter Aufhebung des bis dahin in Geltung gestandenen § 1231 ABGB) geschlechtsneutral in § 1220 ABGB geregelt. Die Voraussetzungen des Anspruchs blieben dieselben, sodass auf die bisherige Judikatur zurückgegriffen werden kann.