© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1182081

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.7 Abgabe des Präparats

Die Abgabe eines Präparats und der erforderlichen Begleitmedikation kann nur in einer öffentlichen Apotheke erfolgen. Dazu hat die sterbewillige Person oder die in der Sterbeverfügung namentlich genannte Hilfe leistende Person die Sterbeverfügung, in der die Dosierungsanordnung sowie die erforderliche Begleitmedikation festgehalten sind, dem Apotheker vorzuweisen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehe- und Familienrecht in unserem Shop! Zum Shop