Neu
Dokument-ID: 1267529
6.2.9 Kontaktrecht
Vorbemerkung
§ 15 Abs 5 EPG fordert für eine einvernehmliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft zwar nur Regelungen betreffend den Unterhalt und die vermögensrechtlichen Ansprüche; § 43 Abs 1 Z 27 EPG ordnet allerdings die sinngemäße Anwendbarkeit der ehe- und kindschaftsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Voraussetzungen und Folgen der Partnerschaftsauflösung an.