© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1267550

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3 Frist

Die Auflösungsklage nach § 14 Abs 1 EPG kann nur binnen eines Jahres erhoben werden. Die Frist beginnt in den Fällen des § 14 Abs 1 Z 1 EPG mit dem Zeitpunkt, in dem die Begründung oder die Bestätigung der eingetragenen Partnerschaft dem gesetzlichen Vertreter bekannt wird oder der eingetragene Partner die Partnerschaftsfähigkeit erlangt, in den Fällen des § 14 Abs 1 Z 2 bis 5 EPG mit dem Zeitpunkt, in dem er den Irrtum oder die Täuschung entdeckt, im Fall des § 14 Abs 1 Z 6 EPG mit dem Zeitpunkt, in dem die Zwangslage aufhört.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehe- und Familienrecht in unserem Shop! Zum Shop