7.2 Begriff und Inhalt
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung, die nur höchstpersönlich abgegeben werden kann und mit der künftige Patienten eine medizinische Behandlung, wie etwa eine lebensverlängernde Maßnahme ablehnen. Wirksam wird die Patentientenverfügung, wenn Patient:innen im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (zB bei Bewusstlosigkeit). Solange eine Person jedoch selbstständig entscheiden kann, gelten ihre aktuellen Willensäußerungen.